Der Ausbau von schnellem Internet und gutem Handyempfang muss zügig vorangebracht werden. In der letzten Wahlperiode wurde dafür in der Ampel ein umfassender Gesetzesvorschlag vorbereitet – doch nach dem Bruch der Koalition konnte dieser nicht mehr verabschiedet werden. Nun legen Union und SPD mit dem TKG-Update einen stark verkürzten Vorschlag vor. Einzige relevante Änderung ist die Einstufung des Glasfaser- und Mobilfunkausbaus als im überragenden öffentlichen Interesse. Ob dieses Instrument tatsächlich eine effektive Beschleunigungswirkung entfaltet, ist unklar. Umwelt- und Denkmalschutzbelange dürfen dabei nicht leichtfertig übergangen werden. Gleichzeitig bleiben zentrale Maßnahmen wie Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, Bürokratieabbau oder eine bessere Datenlage im Gesetz außen vor.
Besonders kritisch sehen wir, dass das Gesetz keine verbindliche Evaluierung vorsieht. Der Verweis auf Berichtspflichten der Bundesnetzagentur und das Sektorgutachten der Monopolkommission reichen nicht aus. Wir erwarten, dass spätestens bis zum Auslaufen der Regelung im Jahr 2030 eine belastbare Wirksamkeitsprüfung erfolgt – idealerweise gestützt durch empirische Daten und unter Einbeziehung von Umwelt- und Denkmalschutzaspekten.
Vollkommen ausgeblendet wurde in der TKG-Änderung der Verbraucherschutz. Millionen Menschen zahlen Monat für Monat für Internetanschlüsse, die nicht die vertraglich zugesicherte Leistung bringen. Die bestehenden Minderungsrechte sind kompliziert, intransparent und für viele kaum durchsetzbar. Wir fordern: Pauschale Entschädigungen statt langwieriger Beweisverfahren – fair, verständlich und rechtssicher.
Auch beim Wettbewerb braucht es dringend klare Leitplanken. Strategischer Doppelausbau durch marktmächtige Anbieter zerstört Investitionssicherheit kleinerer Unternehmen und führt zu Verschwendung wertvoller Ressourcen. Selbst bloße Ausbauankündigungen können Investitionen hemmen – ohne dass schlussendlich ausgebaut wird. Die Branche fordert hier seit Jahren klare Regeln – die Bundesregierung bleibt diese erneut schuldig. Wer den Ausbau digitaler Infrastruktur wirklich beschleunigen will, muss an mehr als einer Schraube drehen: Es braucht wirksame Verfahren, starke Verbraucherrechte und faire Marktbedingungen. Das Gesetz bleibt in all diesen Punkten hinter den Erwartungen zurück.